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Die Liquidation erfolgt im Rahmen einer Privatpraxis. Kosten und Erstattungsmöglichkeiten werden im Erstkontakt besprochen.

 

Nutzen Sie dadurch alle Vorteile als Privatpatient/-in:

  • vollständiger und zuverlässiger Schutz Ihrer persönlichen Daten (Datenaustausch im Abrechnungsverfahren entfällt)
  • zeitnahe und flexible Terminvergabe
  • an Ihrem persönlichen Bedarf orientierter Behandlungsverlauf ohne starre Budgetvorgaben

 

Die Behandlungskosten können ggf. von Privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen werden in Abhängigkeit vom gewählten tariflichen Leistungsumfang. Eine Abrechnung über die Gesetzlichen Versicherungen ist ggf. möglich, wenn Heilpraktikerleistungen mitversichert wurden. In jedem Fall wird empfohlen, eine evtl. Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung vor der Behandlung abzuklären.